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Kosten Rückerstattung

Die Rückerstattung durch Ihre gesetzliche Kassa und eventuell vorhandene Privatkasse erfolgt wie bei einer Wahlarztpraxis: Zahlen Sie bitte Ihre Honorarnote ein und reichen Sie zuerst die Honorarnote und den Einzahlungsbeleg bei der gesetzlichen Kassa ein. Entsprechend der Tarifsätze erhalten sie eine Rückerstattung in der Höhe von 4,- bis 10,- Euro pro Behandlung. Unerfreulicherweise berechnen die Kassen jeden "Fall" völlig neu und unterschiedlich, so dass wir Ihnen vorher nicht sagen können, wie viel an Kostenersatz Sie erwarten können.
Reichen Sie anschließend bei Ihrer Privatkassa ein, sofern Sie einen entsprechenden Tarif abgeschlossen haben. Die privaten Kassen verlassen sich bei ihrer Beurteilung auf die gesetzlichen Kassen, das heißt sie erstatten, sobald die Pflichtkassa bezahlt hat.
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